Fachanwalt für Erbrecht und Verlassenschaften für 1130 und 1140 Wien

Vertretung bei Verlassenschaften – Rechtsanwalt Auteried für 1130 und 1140 Wien


Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung in allen Erbrechts- und Verlassenschaftsangelegenheiten sowohl was private Verlassenschaften betrifft als auch die Regelung einer betrieblichen Unternehmensnachfolge, insbesondere von Familienunternehmen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Nachlassplanung, bei Erbschaftsstreitigkeiten, bei der Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen, besonders bei Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen sowie Schenkungspflichtteilen und Schenkungen auf den Todesfall.


Professionelle Erstberatung mit dem Erbrechts-Check

Wenn Sie Ihren Angehörigen eine große Last abnehmen wollen, dann empfehlen wir eine rechtzeitige Vorsorge. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Angelegenheiten so zu regeln, dass im Falle einer schweren Erkrankung oder dem Todesfall für Ihre Angehörigen alle privaten und betrieblichen Angelegenheiten klar sind. Dafür legen wir Ihnen besonders unseren Erbrechts-Check ans Herz. Wir bieten Ihnen um nur € 100,- (zzgl. 20 % USt) eine professionelle Beratung rund um das Erbrecht sowohl über das Erben als auch Vererben.


Fragen, die beim Erbrechts-Check geklärt werden können

Beim Erbrechts-Check Beratungspaket können beispielsweise folgende Fragen geklärt werden: Wie viel Vermögen ist vorhanden und wer wären die pflichtteilsberechtigten Erben. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Enterbung erfolgen? Welche Zuwendungen hat ein Erbe zu Lebzeiten? Sollen Zuwendungen auf den Erbteil angerechnet werden? Welche Zuwendungen haben Dritte erhalten? Ergeben sich daraus Ansprüche pflichtteilsberechtigter Erben? Welche Formvorschriften gibt es bei Testamenten? Fragen des Erbschaftssteuerrechtes? 


Errichtung von letztwilligen Verfügungen 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Errichtung, Verwahrung und Registrierung Ihrer letztwilligen Verfügungen, egal ob Testament oder Vermächtnis (Kodizill, Legat). Eine letztwillige Verfügung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, daher erstellen wir sie gemeinsam in einer vertrauensvollen Atmosphäre. Es ist uns sehr wichtig, dass die rechtlichen Auswirkungen Ihrer letztwilligen Verfügung vollkommen Ihren Wünschen entsprechen und dass sie unmissverständlich und rechtswirksam sind. Durch unsere jahrelange Erfahrung sind wir darin geübt, die richtigen Fragen zu stellen um allfälligen Streitigkeiten vorzubeugen.


Testamentsvollstreckung nach dem Tod

Weiters kümmern wir uns um die Testamentsvollstreckung nach dem Tod, um Nachlasssicherung, Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen, insbesondere Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche sowie Schenkungspflichtteil. 


Die unterschiedlichen Rollen von Notar und Rechtsanwalt bei Verlassenschaftsverfahren

Nach einem Todesfall werden potentiellen Erben und Angehörige frühestens zwei bis drei Wochen nach dem Tod einer Person vom bestellten Gerichtskommissär, das ist ein Notar, eingeladen, um den Todesfall aufzunehmen. Wenn Sie eine dieser Personen sind, dann sollten Sie Ihren Rechtsanwalt bei diesem Termin bereits an Ihrer Seite haben. Der Gerichtskommissär (Notar) hat nämlich nicht das Interesse von einzelnen Hinterbliebenen im Sinn, sondern ist sozusagen der verlängerte Arm des Gerichts. Ein Rechtsanwalt vertritt in diesem Fall die Interessen seiner Partei und beschleunigt dadurch meist auch das Verfahren, weil alle notwendigen Maßnahmen und Formalitäten rasch getroffen werden können.


Haben Sie Fragen zum Erbrecht- und Verlassenschaftsangelegenheiten? Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Auteried für 1130 und 1140 Wien sind für Sie da!