Honorar

Honorar – Auteried Rechtsanwalts GmbH in 1130 Wien

Erstberatung

Im Fall der Auftragserteilung an unsere Kanzlei wird die Erstberatung nicht gesondert verrechnet.

RATG/AHK

Das Honorar wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) berechnet.

Bei Vertragsverhandlungen und laufender Beratung wird zumeist ein Stundensatzhonorar vereinbart.

Weitere Informationen finden sie unter www.oerak.at.

Kostenersatzprinzip

Im Zivilprozess gilt das Kostenersatzprinzip, das heißt, dass die obsiegende Partei gegenüber der unterlegenen Partei einen Anspruch auf Ersatz der Kosten hat.

Rechtsschutzversicherung

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird nach Bestätigung der Deckung mit dieser verrechnet.